Energieausweis

Informationen zum Energieausweis

Allgemeines:

Die Regelungen zum Energieausweis wurden mit 1.Dezember 2012 durch das Energieausweis-Vorlagegesetz 2012 (EAVG 2012) geändert. Wie nach bisheriger Rechtslage muss bei der Vermietung, Verpachtung oder beim Verkauf von Gebäuden oder Nutzungsobjekten (somit von Häusern, Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten) ein Energieausweis vorgelegt und ausgehändigt werden.

Die Pflicht trifft den Verkäufer bzw. den Vermieter oder Verpächter.

Achtung:

Vor dem 1. Dezember 2012 ausgestellte Energieausweise behalten bis zum Ablauf von zehn Jahren ihre Gültigkeit. Daher kann auch nach diesem Zeitpunkt der Vorlage- und Aushändigungspflicht noch mit einem Energieausweis nachgekommen werden, der nach der alten Rechtslage erstellt wurde (sofern der Energieausweis nicht älter als zehn Jahre).

Weitere Informationen zum Energieausweis finden Sie unter https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/21/Seite.210400.html

Quelle: help.gv.at