Sie möchten Ihre Immobilie in Steyr oder Umgebung verkaufen? Dann unterstützen wir von SÜSS REAL Sie bei jedem Schritt. Wir besorgen alle wichtigen Unterlagen, übernehmen die Vermarktung, die Kommunikation mit den Interessenten und begleiten die Schlüsselübergabe.
Der Hausverkauf kommt meist dann infrage, wenn Eigentümer bereits eine andere Immobilie in Aussicht haben und das Geld für dessen Kauf benötigen. Zudem steckt oft ein Umzug oder persönliche Veränderungen hinter einem Verkauf. Gemeinsam haben all diese Situation, dass es meist schnell gehen muss. Damit die Veräußerung und der Wechsel in eine neue Immobilie zeitnah realisiert werden kann, sollten Sie den Verkauf von Beginn an mit einem Experten wie SÜSS REAL planen.
Wir unterstützen Sie bereits bei der Beschaffung der notwendigen Unterlagen. Diese fügen wir stimmig zu einem Exposé zusammen und runden es mit hochwertigen Fotos (auch Luftaufnahmen) ab. Dadurch erhalten Sie ein Inserat, das gleich ins Auge fällt. Auf Wunsch sorgt zudem Home Staging, wahlweise vor Ort oder virtuell in Form einer 3D-Illustration, für einen guten Eindruck beim Interessenten.
Anschließend starten wir die Vermarktung, die sich gezielt auf relevante Zielgruppen fokussiert. Mit etwas Glück gibt es bereits Suchende in unserer Datenbank, zu denen Ihre Immobilie passt. Dann lässt sich der Prozess stark verkürzen. Natürlich ist auch ein marktgerechter Preis als Grundlage des Verkaufs essenziell. Diesen ermitteln wir durch das Vergleichswert-, Sachwert- oder Ertragswertverfahren für Sie und lassen irrelevante Einflüsse außen vor. Zum Schluss bereiten wir die Verkaufsverträge vor, begleiten Sie zum Notar und leiten die Immobilienübergabe.
Von der Käufersuche über die Koordination der Besichtigungen bis hin zur Interessentenprüfung fällt alles in unseren Zuständigkeitsbereich. Lediglich die finale Entscheidung treffen Sie. So ersparen Sie sich nicht nur den Zeitaufwand rund um die Organisation, sondern auch den Stress der Terminkoordination. Wir sorgen für einen reibungslosen Ablauf und geben Ihnen Sicherheit beim Immobilienverkauf. Schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie uns an.
Seit dem 1. April 2012 unterliegen grundsätzlich sämtliche Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken der Einkommensteuerpflicht. Die vormalige Spekulationsfrist von grundsätzlich zehn Jahren (in diesem Zusammenhang wird oft fälschlicherweise von einer Spekulationssteuer im Sinne einer eigenen Steuer gesprochen) wurde abgeschafft.
Als Grundstücke gelten:
Zum Download: Nebenkostenübersicht Kauf